Gäbe es in Österreich noch
die Prügelstrafe, ein Trachtenhersteller aus Salzburg hätte
sich eine Tracht Prügel eingehandelt. Der Mann, dem eine Mitarbeiterin
wegen einer Schwangerschaft abhanden gekommen war, hatte in
einem Inserat nach einer neuen Schneiderin gesucht - und prompt
den geballten Protest der alpinen Gleichbehandlungsanwaltschaft
zu spüren bekommen. Er habe, so hiess es, im Sinne der Gleichbehandlung
die Stelle sowohl für Weiblein als auch für Männlein ausschreiben
müssen. Wäre in Östereich ein totalitäres Regime am Ruder, dem
Trachtenfabrikanten wäre nach dem Leben getrachtet worden.
Langjährigen
Lesern dieser Rubrik dürften sich längst der Verdacht aufgedrängt
haben, dass es dem Autor bei seiner Betrachtung mal wieder nicht
um den Inhalt geht, sondern nur darum, sinnlose Wortspiele mit
Tracht zu produzieren. In diesem Fall aber haben Sie falsch
getracht. Wäre das sein Anliegen, hätte der Autor seine ganze
Niedertracht zusammengenommen und die Geschichte ins Tierreich
verlegt. Dann wäre die zu ersetzende Schneiderin trächtig gewesen.
Der
Fall zeigt uns, dass die Gleichbehandlung im Europa des 21.
Jahrhundert noch in den Kinderschuhen steckt. Nehmen Sie nur
mal das weite Feld der Kontaktanzeigen. Nirgendwo tritt die
Diskriminierung mehr zu Tage als dort. Wer gibt den Suchenden
das Recht, sich das Geschlecht ihres Partners aussuchen zu wollen?
Oder neulich, als ich von einem fussballkundigen Kollegen erfahren
habe, dass der VfB einen linken Verteidiger sucht. Was spielt
es für eine Rolle, welches Parteibuch ein Fussballer hat? Und
was spricht gegen eine Verteidigerin? Gibt es am Gericht schliesslich
auch.
Doch zurück zu unserem eingangs
erwähnten Fall. Der Trachtenfabrikant wollte sich mit dem Argument
aus der Affäre ziehen, dass er nicht einen Herrn bei Damen im
Schritt Mass nehmen lassen könne. Warum eigentlich nicht? Das
wäre ein kleiner Schritt für die Menschheit. Aber ein grosser
für Österreich. |